Revision der Sicherheitsüberwachung

Am 21. Dezember 2018 wurde im Belgischen Staatsblatt ein neuer königlicher Erlass zur Änderung der derzeit geltenden AOSIS veröffentlicht, mit dem die Situation von Betreibern klassifizierter Einrichtungen, Transportorganisationen und zugelassenen Stellen klargestellt werden soll.

Dieser Erlass beruht auf folgenden Grundsätzen:

  • Die Verantwortung für die regulatorischen Kontrollmissionen liegt bei der FANK (und für Einrichtungen der Klassen I und IIA bei ihrer Tochterorganisation Bel V). Die FANK und Bel V ​​überwachen im Auftrag der Behörden die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz.
  • Der Betreiber oder der Unternehmensleiter sind für die Sicherheitsüberwachung verantwortlich: Die Sicherheitsüberwachung muss immer intern durch den Betreiber oder das Unternehmen organisiert werden.
  • Ein flexibles und effizientes System soll es Betreibern und Transportunternehmen ermöglichen, auf das Fachwissen anerkannter Sachverständiger und zugelassener Stellen zurückzugreifen, um den Strahlenschutz und die nukleare Sicherheit ihrer Anlagen, Tätigkeiten usw. zu gewährleisten. Der Gesetzgeber erlaubt somit jedem Betreiber oder Transportunternehmen, die Sicherheitsüberwachung in der Weise zu organisieren, die seiner eigenen Situation am besten entspricht.

Darüber hinaus setzt der Erlass die in den europäischen Grundnormen zum Gesundheitsschutz festgelegten Begriffe „Strahlenschutzbeauftragter“ und „Strahlenschutzexperte“ in belgische Vorschriften um (europäische Richtlinie 2013/59/EURATOM).

Dieser Königliche Erlass vom 6. Dezember 2018 ändert die AOSIS (Königlicher Erlass vom 20. Juli 2001 zur Festlegung einer allgemeinen Ordnung zum Schutz der Bevölkerung, der Arbeitnehmer und der Umwelt vor den Gefahren ionisierender Strahlung).